Sie sind sich einig! Wer? Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (kurz VGZ). Und wer ist das? Die VGH stellt sich zusammen aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (kurz: BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (kurz: iGZ). Und diese VGZ hat jetzt ein Verhandlungsergebnis zu sämtlichen mit der IGBCE (das ist die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) abgeschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge erzielt.
Du weißt wahrscheinlich längst, dass diesem Ergebnis bereits im Juni 2023 ein neuer Tarifabschluss zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) vorausgegangen ist. Das Verhandlungsergebnis mit der IGBCE entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen, die am 16. Juni mit der IG Metall zum TV BZ ME getroffenen wurden. Es sieht Ergänzungen und Änderungen folgender Branchenzuschlagstarifverträge vor:
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE – gewerblich)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)
Weitere Infos findet Du online z. B. unter https://ig-zeitarbeit.de/einigung-ueber-branchenzuschlagstarifvertraegen-mit-igbce-erzielt/ Falls Ihr weitere Fragen dazu habt, melde Dich gern.